Das Wort „Sache“ bezeichnet einen konkreten Gegenstand, einen abstrakten Umstand oder eine Angelegenheit. Es gehört zum deutschen Grundwortschatz.
Synonyme zu „sache“
Gegenteile & Gegenstücke
Was bedeutet „sache“?
„Sache“ ist ein vielseitiges deutsches Substantiv. Es kann einen konkreten, greifbaren Gegenstand („eine Sache aus Holz“) bezeichnen, aber auch eine abstrakte Angelegenheit oder ein Thema („eine wichtige Sache besprechen“). Im juristischen Kontext steht es für einen Rechtsfall oder eine Streitfrage.
Wortart: Nomen, feminin (die Sache)
Anderes Wort für: Das häufigste Synonym für „Sache“ ist „Ding“ oder „Angelegenheit“.
„sache“ im Kreuzworträtsel – Antworten nach Buchstaben
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Häufige Fragen
Ist „Sache“ ein Synonym für „Ding“?
Ja, „Ding“ ist das häufigste und allgemeinste Synonym für „Sache“. Beide Wörter können austauschbar für einen konkreten Gegenstand oder eine abstrakte Angelegenheit verwendet werden. „Ding“ klingt oft etwas umgangssprachlicher.
Was bedeutet „Sache“ im juristischen Sinne?
Im juristischen Kontext bezeichnet „Sache“ einen Rechtsfall oder eine Streitfrage vor Gericht. Man spricht von einer „schwebenden Sache“ oder „die Sache vor Gericht bringen“. Auch im Zivilrecht sind „bewegliche Sachen“ (Möbel, Geld) von unbeweglichen (Grundstücke) zu unterscheiden.
Welches andere Wort für „Sache“ passt in formellen Texten?
In formellen oder wissenschaftlichen Texten eignen sich „Gegenstand“, „Angelegenheit“ oder „Materie“ besonders gut. „Objekt“ wird eher in der Philosophie oder Naturwissenschaft verwendet. Vermeiden Sie in offiziellen Schreiben das umgangssprachliche „Ding“.