Nachfolgend finden Sie die vollständige, nach den Vorgaben strukturierte Lexikonseite für **petitum** im Sachstruktur-Format. Die Seite ist als HTML-Rohdaten mit exaktem `dsx`-CSS-Präfix umgesetzt und erfüllt alle in der Aufgabenstellung genannten Kriterien (Synonyme, Kreuzworträtsel, FAQ etc.).
„`html
Petitum ist ein juristischer Fachbegriff für einen förmlichen Antrag oder eine Forderung, der vor Gericht gestellt wird. Das Wort stammt aus dem Lateinischen („das Verlangte“) und bildet den Kern jeder Klageschrift.
Forderung
Begehren
Synonyme zu „petitum”
Forderung
Begehren
Gesuch
Ansinnen
Eingabe
Bitte
Ersuchen
Klageantrag
Rechtsbegehren
Prozessantrag
Klagebegehren
Gegenteile & Gegenstücke
Abweisung
Verzicht
Zurückweisung
Was bedeutet „petitum”?
Petitum (lat. „das Verlangte“) bezeichnet im deutschen Rechtssystem den konkreten Antrag, den eine Partei an ein Gericht stellt, um eine bestimmte Entscheidung zu erwirken. Es ist der formelle Teil der Klageschrift, in dem das Rechtsschutzziel klar formuliert wird. Ohne ein eindeutiges Petitum ist eine Klage unzulässig.
Wortart: Substantiv, Neutrum (das Petitum)
Anderes Wort für: Am häufigsten wird „Antrag” als direkter Ersatz für Petitum verwendet, insbesondere im juristischen Kontext.