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Petitum — Synonym & alternatives Wort

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Petitum ist ein juristischer Fachbegriff für einen förmlichen Antrag oder eine Forderung, der vor Gericht gestellt wird. Das Wort stammt aus dem Lateinischen („das Verlangte“) und bildet den Kern jeder Klageschrift.

Häufigste Synonyme:

Antrag
Forderung
Begehren

Wortart: Substantiv, Neutrum (das Petitum) · Redaktionell geprüft · Sachstruktur

Synonyme zu „petitum”

Antrag
Forderung
Begehren
Gesuch
Ansinnen
Eingabe
Bitte
Ersuchen
Klageantrag
Rechtsbegehren
Prozessantrag
Klagebegehren

Gegenteile & Gegenstücke

Ablehnung
Abweisung
Verzicht
Zurückweisung

Was bedeutet „petitum”?

Petitum (lat. „das Verlangte“) bezeichnet im deutschen Rechtssystem den konkreten Antrag, den eine Partei an ein Gericht stellt, um eine bestimmte Entscheidung zu erwirken. Es ist der formelle Teil der Klageschrift, in dem das Rechtsschutzziel klar formuliert wird. Ohne ein eindeutiges Petitum ist eine Klage unzulässig.

Wortart: Substantiv, Neutrum (das Petitum)

Anderes Wort für: Am häufigsten wird „Antrag” als direkter Ersatz für Petitum verwendet, insbesondere im juristischen Kontext.

„petitum” im Kreuzworträtsel – Antworten nach Buchstaben

Senast uppdaterad: 24 Juni 2026