Millionen Bundesbürger haben noch einen altmodischen Papierführerschein im Geldbeutel, der nach und nach seine Gültigkeit verliert. Der Pflichtumtausch wird zur Pflicht und die Fristen sind streng nach Geburts- oder Ausstellungsjahr gestaffelt. Wer hier den Überblick verliert, riskiert im Zweifel den Verlust der Fahrerlaubnis – dieser Leitfaden zeigt, wann genau Sie dran sind und wie der Umtausch klappt.

Gesamtkosten: ca. 35 bis 40 Euro ·
Letzte Frist für vor 1953: 19. Januar 2033 ·
Betroffene Führerscheine: ca. 15 Millionen ·
Gültigkeit rosa Papierführerschein: bis 19. Januar 2033 ·
Bearbeitungsdauer: 2 bis 4 Wochen

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Ob die Online-Beantragung in allen 16 Bundesländern einheitlich möglich ist, ist fraglich
  • Die tatsächliche Bearbeitungszeit variiert stark zwischen ländlichen Kreisen und Großstädten
  • Ob und welche Express-Zuschläge genau erhoben werden, ist regional unterschiedlich
3Zeitleisten-Signal
  • Das finale Enddatum für alle alten Führerscheine ist der 19. Januar 2033
  • Die gestaffelten Fristen laufen seit dem 19. Januar 2022 für verschiedene Jahrgänge an
  • Wer 1999–2001 ausgestellte Kartenführerscheine besitzt, muss bis 19. Januar 2026 umtauschen
4Wie es weitergeht
  • Die Umtauschpflicht läuft stufenweise bis 2033 aus
  • Nach Ablauf der Frist droht ein Bußgeld und die Fahrerlaubnis erlischt de facto

Fünf zentrale Fakten zum Umtausch – zusammengefasst in einer knappen Tabelle, damit Sie auf einen Blick sehen, worauf es ankommt.

Kategorie Details
Gesetzliche Grundlage EU-Richtlinie 2006/126/EG, umgesetzt in der deutschen Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Ende der Umtauschphase 19. Januar 2033 (alle alten Führerscheine ungültig)
Kosten pro Umtausch ca. 35–40 Euro (bundesweit)
Bearbeitungsdauer 2–4 Wochen (Standard)
Anzahl betroffener Führerscheine ca. 15 Millionen

Der Kern des Ganzen: Der Umtausch ist kein Hexenwerk, die Fristen sind jedoch absolut bindend. Wer den Stichtag verpasst, muss mit Konsequenzen rechnen.

Welches Geburtsjahr muss den Führerschein nicht umtauschen?

Geburtsjahrgänge unter 1953 sind befreit

  • Alle Führerscheinbesitzer mit Geburtsjahr vor 1953 müssen ihren Führerschein nicht umtauschen, sofern dieser vor 2013 ausgestellt wurde (Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV))
  • Wer nach 1953 geboren ist, muss unabhängig vom Ausstellungsjahr umtauschen

Frist für Geburtsjahrgänge vor 1953: 19. Januar 2033

Gut zu wissen

Auch wenn Sie als Jahrgang 1952 nicht pflichtumtauschen müssen, können Sie freiwillig auf den modernen Kartenführerschein wechseln. Der alte rosa Lappen bleibt aber bis 2033 gültig.

Die Ausnahme für die älteren Jahrgänge ist eine echte Erleichterung – rund 2 Millionen Fahrer sind davon betroffen. Für alle Jüngeren heißt es: Termin buchen und umtauschen.

Führerscheinumtausch: Welche Fristen gelten?

Fristen nach Geburtsjahr (bis 1970)

  • Papierführerscheine mit Ausstellungsdatum bis 31. Dezember 1998 werden nach dem Geburtsjahr des Inhabers umgetauscht (Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV))
  • Geburtsjahr 1953–1958: Stichtag 19. Januar 2022
  • Geburtsjahr 1959–1964: Stichtag 19. Juli 2023
  • Geburtsjahr 1965–1970: Stichtag 19. Januar 2024
  • Geburtsjahr 1971 oder später: Stichtag 19. Januar 2025

Fristen nach Ausstellungsjahr (ab 1971)

  • Für Kartenführerscheine mit Ausstellungsdatum ab 1999 richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr (Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV))
  • 1999–2001: 19. Januar 2026 (Straßenbau- und Verkehrsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern)
  • 2002–2004: 19. Januar 2027 (ADAC)
  • 2005–2007: 19. Januar 2028 (Straßenbau- und Verkehrsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern)
  • 2008: 19. Januar 2029 (Straßenbau- und Verkehrsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern)
  • 2009: 19. Januar 2030
  • 2010: 19. Januar 2031
  • 2011: 19. Januar 2032
  • 2012–18. Januar 2013: 19. Januar 2033

Wann muss ein Führerschein ohne Ablaufdatum erneuert werden?

Die Falle

Viele ältere Führerscheine tragen kein Ablaufdatum. Das bedeutet nicht, dass sie ewig gültig sind: Die EU-Richtlinie zwingt alle Mitgliedstaaten, die alten Dokumente bis 2033 aus dem Verkehr zu ziehen. Wer jetzt denkt, sein „unbegrenzter“ Führerschein sei sicher, irrt.

Gültigkeit des rosa Papierführerscheins

  • Der rosa Papierführerschein ist maximal bis 19. Januar 2033 gültig (ADAC)
  • Nach diesem Datum verliert jedes alte Dokument seine Gültigkeit – auch wenn die persönliche Frist noch nicht abgelaufen ist
Fazit: Für Fahrer gilt: Wer sein Geburts- und Ausstellungsjahr kennt, findet den eigenen Stichtag schnell heraus. Das System ist darauf ausgelegt, einen geordneten Übergang zu gewährleisten – Chaos ist vermeidbar.

Wie beantrage ich den Umtausch meines alten Führerscheins?

Schritt 1: Termin vereinbaren (Bürgeramt oder online)

  1. Termin online buchen über das Service-Portal der Stadt oder Gemeinde (Landesportal Service-Berlin)
  2. Telefonische Terminvergabe über die Behörden-Hotline 115
  3. Persönliches Erscheinen im Bürgeramt (in vielen Städten Pflicht)

Schritt 2: Erforderliche Unterlagen zusammenstellen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto (aktuell, nicht älter als 6 Monate)
  • Alter Führerschein (Original – eine Kopie reicht nicht)
  • Ausgefülltes Antragsformular (oft vor Ort erhältlich oder online herunterladbar)
  • Bei Verlust des alten Führerscheins: Eidesstattliche Versicherung

Schritt 3: Antrag ausfüllen und einreichen

  • Das Formular kann vor Ort am Schalter oder schriftlich eingereicht werden
  • Die Gebühr von ca. 35 bis 40 Euro wird direkt fällig (Barzahlung oder Karte, je nach Behörde)

Schritt 4: Bearbeitung und Abholung des neuen Führerscheins

  • Die Standard-Bearbeitungsdauer beträgt 2 bis 4 Wochen
  • Der neue Führerschein wird zur Abholung bereitgelegt oder per Post zugestellt
  • Eine Fahrprüfung ist nicht erforderlich – die Fahrerlaubnis bleibt erhalten (ADAC)
Fazit: Für Antragsteller: Der gesamte Prozess dauert etwa einen Monat und kostet rund 40 Euro. Die größte Hürde ist das rechtzeitige Buchen des Termins – wer zu lange wartet, steht im Jahr 2033 vor verschlossenen Türen.

Welche Unterlagen werden für den Führerscheinumtausch benötigt?

Personalausweis oder Reisepass

  • Das Ausweisdokument muss gültig sein und zur Identifikation vorgelegt werden (Landesportal Service-Berlin)

Biometrisches Passfoto

  • Das Foto muss den biometrischen Anforderungen entsprechen (Gesichtsfeld, Größe, neutraler Ausdruck)
  • Wird meist direkt im Bürgeramt oder beim Fotografen angefertigt

Alter Führerschein (Original)

  • Der alte Führerschein muss im Original vorgelegt werden – er wird in der Regel eingezogen
  • Ohne Original ist eine eidesstattliche Versicherung erforderlich

Antragsformular

  • Wird oft erst vor Ort ausgefüllt, kann aber zur Zeitersparnis online heruntergeladen werden

Die Checkliste ist kurz, aber vollständig. Fehlt ein Dokument, kann der gesamte Vorgang scheitern oder sich um Wochen verzögern.

Was kostet der Führerscheinumtausch in Deutschland?

Grundgebühr für den Umtausch

  • Die Gebühr beträgt bundesweit einheitlich etwa 35 bis 40 Euro (ADAC)

Kosten für Express-Bearbeitung

  • Einige Behörden bieten einen Express-Service gegen Aufpreis von ca. 20 Euro an
  • Die Bearbeitungszeit verkürzt sich dann auf wenige Tage

Zusätzliche Gebühren in einzelnen Bundesländern

  • Einige Kommunen erheben zusätzliche Verwaltungsgebühren (z. B. für die Ausstellung per Post)
  • Die genauen Kosten sollten vorab auf der Webseite der zuständigen Behörde geprüft werden

Das Preisniveau ist also überschaubar – kein Grund, den Umtausch aus Kostengründen aufzuschieben.

Zeitleiste der Umtauschfristen

Die folgende Tabelle listet die wichtigsten Fristen im Überblick auf.

Datum / Fristende Ereignis
19.01.2022 Fristbeginn für Führerscheine ausgestellt 1999 (Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV))
19.01.2023 Fristende für Geburtsjahr 1964–1970 (ADAC)
19.01.2024 Fristende für Führerscheine ausgestellt 2000 (Straßenbau- und Verkehrsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern)
19.01.2025 Fristende für Führerscheine ausgestellt 2001
19.01.2026 Fristende für Führerscheine ausgestellt 2002
19.01.2027 Fristende für Führerscheine ausgestellt 2003
19.01.2028 Fristende für Führerscheine ausgestellt 2004
19.01.2029 Fristende für Führerscheine ausgestellt 2005
19.01.2030 Fristende für Führerscheine ausgestellt 2006
19.01.2031 Fristende für Führerscheine ausgestellt 2007
19.01.2032 Fristende für Führerscheine ausgestellt 2008
19.01.2033 Letzte Frist für alle anderen alten Führerscheine (ADAC)

Bestätigte Fakten

  • Fristen für Geburtsjahr und Ausstellungsjahr sind bundesrechtlich festgelegt (Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV))
  • Kosten betragen in der Regel 35–40 Euro (ADAC)
  • Der alte Führerschein muss im Original vorgelegt werden (Landesportal Service-Berlin)
  • Nach Fristablauf verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit

Was unklar ist

  • Ob Online-Beantragung in allen Bundesländern möglich ist, variiert (Landesportal Service-Berlin)
  • Die genauen Bearbeitungszeiten können je nach Behörde abweichen
  • Ob zusätzliche Kosten für Express-Service anfallen, ist regional unterschiedlich
  • Ob der Umtausch ohne persönliches Vorsprechen per Post möglich ist, wird nicht überall angeboten

Diese Fristen verdeutlichen: Wer den Termin verpasst, verliert die Fahrerlaubnis – Ausnahmen gibt es nicht.

Stimmen zum Führerscheinumtausch

„Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr.“

– Bundesregierung (FAQ-Seite)

„Unter der Telefonnummer (030) 115 können Sie Fragen zum Pflichtumtausch stellen.“

– Landesportal Service-Berlin

„Der Umtausch ist Pflicht, eine Fahrprüfung ist nicht erforderlich. Die Kosten liegen bei etwa 35 Euro.“

– ADAC

Für die rund 15 Millionen betroffenen Fahrer in Deutschland ist die Entscheidung klar: entweder jetzt die Unterlagen zusammensuchen und den Termin beim Bürgeramt buchen – oder die gestaffelten Fristen ignorieren und riskieren, ab 2033 ohne gültigen Führerschein dazustehen. Das Risiko eines Bußgeldes und der Verlust der Fahrerlaubnis im Schadensfall sind die konkreten Konsequenzen für jeden, der die Frist verstreichen lässt.

Wer seinen Führerschein umtauschen muss, sollte die Führerschein-Umtausch-Fristen im Detail unbedingt beachten, um Bußgelder zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Ist der Führerscheinumtausch Pflicht oder freiwillig?

Der Umtausch ist für alle Inhaber alter Führerscheine Pflicht, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Eine Ausnahme gilt nur für Geburtsjahrgänge vor 1953, die ihren alten Führerschein freiwillig umtauschen können.

Kann ich den Führerscheinumtausch online erledigen?

Die reine Online-Beantragung ist nicht in allen Bundesländern möglich. Viele Bürgerämter bieten jedoch die Terminbuchung online an, und in einigen Regionen kann der Antrag digital gestellt werden (Landesportal Service-Berlin).

Welche Führerscheinklassen sind vom Umtausch betroffen?

Alle Führerscheinklassen – von A (Motorrad) über B (PKW) bis C und D (LKW, Bus) – sind betroffen. Auch alte Mofa-Prüfbescheinigungen oder Moped-Führerscheine müssen umgetauscht werden, sofern sie vor 2013 ausgestellt wurden.

Verändert sich nach dem Umtausch die Führerscheinklasse?

Nein, die Fahrerlaubnis bleibt inhaltlich gleich. Die EU-weit harmonisierten Klassenbezeichnungen (z. B. wird aus Klasse 3 die Klasse B) werden angepasst, aber die Berechtigung bleibt erhalten.

Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist versäume?

Das Führen eines Fahrzeugs ohne gültigen Führerschein ist eine Straftat und kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Im Schadensfall kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Die Behörden gewähren keine Gnadenfrist.

Muss ich nach dem Umtausch eine neue Fahrprüfung ablegen?

Nein, eine erneute theoretische oder praktische Fahrprüfung ist nicht erforderlich. Der Umtausch ist ein reiner Verwaltungsakt, bei dem die bestehende Fahrerlaubnis lediglich in ein neues Format übertragen wird (ADAC).

Kann ich mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren?

Ja, grundsätzlich können ausländische Führerscheine für eine bestimmte Frist (meist 6 Monate nach Anmeldung in Deutschland) genutzt werden. Danach muss auch dieser in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden, was oft eine theoretische und praktische Prüfung erfordert.

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